1. Anspruch: Jeder gesetzlich Versicherte, bei dem die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, hat Anspruch auf eine Kur, die alle drei Jahre erneut beantragt werden kann.
2. Ärztlicher Befund: Nach einem Gespräch bei dem behandelnden Arzt bescheinigt dieser die medizinische Notwendigkeit einer Kurmaßnahme und rät je nach Befinden zu einem ambulanten oder stationären Aufenthalt.
3. Antrag: Gemeinsam mit dem Arzt wird der Antrag ausgefüllt und bei dem zuständigen Kostenträger des Patienten Kranken-/Rentenversicherung, Beihilfestelle eingereicht. Dem Antrag sollte eine umfassende Notwendigkeits-Begründung des Arztes beiliegen.
4. Prüfung: Es folgt die Prüfung des Kurantrages durch den medizinischen Dienst, den Vertrags- oder Amtsarzt.
Genehmigung Diese erfolgt durch die zuständige Krankenkasse, Renten – oder Beihilfestelle.
Weitere Informationen erhalten Sie bei unserer Kurärztin Fr. Dr. Nicole Reinelt:
Tel. 08532 / 2672
Bei einem Aufenthalt von mind. 7 Nächten verschreiben unsere Kurärzte in der Regel 3 Fango-Anwendungen und 3 Rückenmassagen!